Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Inkrafttreten, Übergangsbestimmung, Umsetzung von Unionsrecht

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Tiroler Landtagswahlordnung 2011, LGBl. Nr. 5/2012, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 32/2017, außer Kraft.

(2) Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2019/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, ABl. 2019 Nr. L 172, S. 56 umgesetzt.