Altersgrenze
Landesverwaltungsrichter treten mit dem Ablauf des Monats, in dem sie ihr 65. Lebensjahr vollenden, in den Ruhestand.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Altersgrenze
Landesverwaltungsrichter treten mit dem Ablauf des Monats, in dem sie ihr 65. Lebensjahr vollenden, in den Ruhestand.