Zuständigkeiten
Zuständig sind:
a) die Bildungsdirektion
1. zur Durchführung von Erhebungen in Disziplinarangelegenheiten und die Erstattung von Disziplinaranzeigen und
2. zur vorläufigen Suspendierung und zur Erlassung von Disziplinarverfügungen;
b) die Disziplinarkommission für Landeslehrer zur Durchführung von Disziplinarverfahren und zur Entscheidung über Suspendierungen.
