Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft, soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist. Gleichzeitig tritt das Tiroler Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1998, LGBl. Nr. 74, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 74/2014, mit Ausnahme des außer Kraft.
(2) , 3, 4 und 6 tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(3) (Landesverfassungsbestimmung) des Tiroler Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes 1998 tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft.
Beachte: (seit LGBl. Nr. 144/2018 nunmehr ) als nicht mehr geltend festgestellt durch LGBl. Nr. 32/2017.
