Inkrafttreten
. (1) Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des und 2 am 15. September 2009, frühestens jedoch mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt, in Kraft.
(2) und 2 treten am 1. Juli 2010 in Kraft.
(3) in der Fassung BGBl. II Nr. 193/2015 und treten mit dem 1.4.2016 in Kraft. Die Verpflichtung nach entsteht mit dem 1.1.2017.
