Kennzeichnung von Bienenständen
. Bienenstände sind auf Kosten des Imkers an gut sichtbarer Stelle mit der VIS-Registrierungsnummer des Imkers dauerhaft zu kennzeichnen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Kennzeichnung von Bienenständen
. Bienenstände sind auf Kosten des Imkers an gut sichtbarer Stelle mit der VIS-Registrierungsnummer des Imkers dauerhaft zu kennzeichnen.