. Die Telekommunikationsmärkteverordnung 2003, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 93/2009, tritt mit Ablauf des 31. Jänner 2010 außer Kraft.
Beachte: Bleibt solange in Geltung, bis erstmals Verfahren gemäß §§ 36 und 37 TKG idF BGBl. I Nr. 102/2011 hinsichtlich der nach diesen Bestimmungen zu überprüfenden jeweiligen Märkte abgeschlossen worden sind (vgl. § 133 Abs. 11, BGBl. I Nr. 70/2003).
