Begründung eines öffentlichen Pflegeverhältnisses
Für die Begründung eines öffentlichen Pflegeverhältnisses, ausgenommen ein Pflegeverhältnis nach , sind erforderlich:
a) die Pflegeerklärung,
b) die Eignungsbeurteilung,
c) die Pflegeplatzerhebung,
d) die Teilnahme an einer Ausbildung,
e) die Vermittlung eines Pflegeplatzes.
