Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Optionale Stammdatenauskünfte über die Durchlaufstelle

. Anbieter und zugangsberechtigte Behörde können jeweils im Einvernehmen optieren, Stammdatenauskünfte über die Durchlaufstelle abzuwickeln. Die technischen Details solcher Auskünfte sind in der Spezifiktion zur Durchlaufstelle zu regeln.