Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Folgende Angelegenheiten werden vom Geschäftsführer der Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck gegenüber den nach der Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck zugewiesenen Bediensteten selbstständig wahrgenommen:

a) Ausübung der Befugnis zur Erteilung von fachlichen Weisungen zur Gestaltung und Abwicklung der laufenden Geschäfte der Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck;

b) Fachaufsicht über die Bediensteten bei der Besorgung der laufenden Geschäfte der Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck.