Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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HAUPTSTÜCK C

Besondere Bestimmungen für öffentliche Krankenanstalten

I.

Begriff und allgemeine Bestimmungen

Begriff

Öffentliche Krankenanstalten sind Krankenanstalten der im , b und c bezeichneten Arten, denen das Öffentlichkeitsrecht verliehen wurde.

Voraussetzungen für die Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes