Übergangs- und Schlussbestimmungen
. Bei der Vollziehung dieser Verordnung ist bezüglich einer bestimmten Person die jeweils geschlechtsspezifische Anrede oder Bezeichnung zu verwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Übergangs- und Schlussbestimmungen
. Bei der Vollziehung dieser Verordnung ist bezüglich einer bestimmten Person die jeweils geschlechtsspezifische Anrede oder Bezeichnung zu verwenden.