Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geschäftsstelle

Die Geschäfte des Tierzuchtrates werden durch die Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung besorgt. Der Geschäftsstelle obliegt insbesondere die Entgegennahme der Ersuchen gemäß , die Protokollführung, die Weiterleitung der Begutachtungsergebnisse und der sonstige damit in Zusammenhang stehende Schriftverkehr.