Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Einnahmen des Tierseuchenfonds bestehen aus:

a) Pflichtbeiträgen der Tierbesitzer,

b) allfälligen Beiträgen des Landes,

c) Erträgnissen des Vermögens des Tierseuchenfonds,

d) sonstigen Beiträgen und Spenden.