Tierbesitzerbeitrag – Falltiere und getötete Tiere
Unbeschadet der Förderung durch öffentliche Mittel sind zugelassene Entsorgungsunternehmen berechtigt, den Ablieferungspflichtigen von gemäß abgeholten und entsorgten Falltieren und getöteten Tieren, Entgelte in der Höhe von EUR 0,12 inklusive Umsatzsteuer je Kilogramm Kadavergewicht zu verrechnen.
