Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gebühren

Als Gebühren sind vom Betriebsinhaber zu entrichten:

1. für die Erteilung einer Betriebszulassung gemäß § 3 TMG 500 €;

2. für die Durchführung einer behördlichen Kontrolle gemäß § 5 TMG der sich gemäß der Landes- und Gemeinde-Kommissionsgebührenverordnung 2002, LGBl Nr 110/2001, ergebende Betrag und der Ersatz notwendiger Barauslagen.