Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Hauptstück

Heime für hilfs-, betreuungs- oder pflegebedürftige, insbesondere ältere, Menschen

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Ziele

Dieses Hauptstück hat zum Ziel:

a) den Schutz der Rechte und Interessen von Heimbewohnern sowie von Personen, die in absehbarer Zeit in ein Heim aufgenommen werden wollen;

b) die Wahrung der Menschenwürde, die Wahrung und Förderung der Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Heimbewohner sowie die Sicherung der Pflegequalität.