Zurücknahme der Betriebsbewilligung
Auf die Zurücknahme der Betriebsbewilligung für eine Kuranstalt durch die Bezirksverwaltungsbehörde ist sinngemäß anzuwenden.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Zurücknahme der Betriebsbewilligung
Auf die Zurücknahme der Betriebsbewilligung für eine Kuranstalt durch die Bezirksverwaltungsbehörde ist sinngemäß anzuwenden.