Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Information der Landesregierung

Die Bezirksverwaltungsbehörde und das Landesverwaltungsgericht haben der Landesregierung Bescheide bzw. Entscheidungen nach den , 6 und 9 zur Kenntnis zu bringen.