Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage VI

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Eine Peloid-Kontrollanalyse hat folgende Angaben zu umfassen:

a) Beschreibung der Mächtigkeit des Lagers sowie kurze makroskopische und mikroskopische Beschreibung: Farbe, Konsistenz, Homogenität, Geruch, gröbere Bestandteile, Zersetzungsgrad;

b) physikalische Untersuchung: Wassergehalt des naturfeuchten Peloids, pH-Wert, elektrometrisch im Lager bestimmt, Wasserkapazität, Sedimentvolumen, Dichte;

c) chemische Untersuchung: allgemeine Zusammensetzung und Glühverlust, Gehalt an anorganischen und organischen Stoffen im Wasserauszug 1:50;

d) hygienisch-bakteriologische Untersuchung;

e) bei Badetorfen auch Untersuchung des Moorwassers:

Sinnesprüfung bei der Probenahme und im Laboratorium mit Datum, elektrolytische Leitfähigkeit bei 20° C, pH-Wert, elektrometrisch womöglich im Lager bestimmt;

f) Bewertung der Analysenbefunde und Diskussion etwaiger seit der letzten Untersuchung eingetretener Veränderungen.