Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage V

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Eine Peloid-Vollanalyse hat folgende Angaben zu umfassen:

a) kurze Anführung der bisher durchgeführten Untersuchungen des betreffenden Lagers;

b) Beschreibung der Mächtigkeit des Lagers sowie makroskopische Beschreibung des Peloids: Farbe, Konsistenz, Homogenität, Geruch, gröbere Bestandteile, Zersetzungsgrad;

c) mikroskopische Untersuchung: Zersetzungsgrad, charakteristische Pflanzenbestandteile, mineralische Substanz;

d) physikalische Untersuchung: pH-Wert, im Lager elektrometrisch gemessen, Wassergehalt des naturfeuchten Peloids, Wasserkapazität, Wassergehalt bei Normal- und Packungskonsistenz, Sedimentvolumen, bei Badetorfen auch Quellungsgrad, Dichte, spezifische Wärme, Wärmekapazität, Wärmeleitzahl, Wärmehaltung nach der Kugelmethode;

e) chemische Untersuchung: allgemeine Zusammensetzung und Glühverlust, abgekürzte quantitative organische Gruppenanalyse auf Bitumina, lösliche Kohlehydrate und Pektine, Cellulosen und Hemicellulosen, Huminsäuren sowie Lignine und Humine; Gehalt an anorganischen und organischen Stoffen im Wasserauszug 1:50 mit quantitativen Bestimmungen der Einzelbestandteile;

f) hygienisch-bakteriologische Untersuchung;

g) bei Badetorfen auch Untersuchung des Moorwassers, Sinnesprüfung bei der Probenahme und im Laboratorium mit Datum, pH-Wert, elektrometrisch womöglich im Lager bestimmt, elektrolytische Leitfähigkeit bei der Temperatur des Lagers und bei 20° C, Trockenrückstand bei 105° C und 180° C, Glühverlust, Glührückstand, Kaliumpermanganatverbrauch, anorganische Bestandteile qualitativ, fallweise Calcium- und Magnesiumionen quantitativ;

h) Charakterisierung des Peloids und dessen Beurteilung, Hinweise für die Aufbereitung eines normalkonsistenten Peloidbades bzw. für die Aufbereitung von Packungen.