Einzelfeuerstätten
Heizungsanlagen, die nicht Zentralheizungsanlagen sind, (Einzelfeuerstätten) sind entsprechend der ÖNORM EN 1 zu betreiben.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Einzelfeuerstätten
Heizungsanlagen, die nicht Zentralheizungsanlagen sind, (Einzelfeuerstätten) sind entsprechend der ÖNORM EN 1 zu betreiben.