Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung
Jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung wegen eines der im genannten Diskriminierungsgründe, jede Belästigung im Sinn des sowie jede Benachteiligung im Sinn des durch einen Bediensteten oder eine Bedienstete des Landes, einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes verletzt die Verpflichtungen, die sich aus dem Dienstverhältnis ergeben, und ist nach den dienst- und disziplinarrechtlichen Vorschriften zu verfolgen.
