Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bemessung des Schadenersatzes

Bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung nach ist insbesondere auf die Dauer der Diskriminierung oder Belästigung, die Erheblichkeit der Beeinträchtigung und allfällige Mehrfachdiskriminierungen Bedacht zu nehmen.