Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Befangenheit

Für die Befangenheit der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gleichbehandlungskommission, der Gleichbehandlungsbeauftragten, ihrer Stellvertreter(innen) und der Vertrauenspersonen gilt , 2 und sinngemäß.