2. Einzelteilung
Gegenstand des Ermittlungsverfahrens
Gegenstand des Ermittlungsverfahrens bei einer Einzelteilung sind die im angeordneten Feststellungen.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
2. Einzelteilung
Gegenstand des Ermittlungsverfahrens
Gegenstand des Ermittlungsverfahrens bei einer Einzelteilung sind die im angeordneten Feststellungen.