Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

2. Einzelteilung

Gegenstand des Ermittlungsverfahrens

Gegenstand des Ermittlungsverfahrens bei einer Einzelteilung sind die im angeordneten Feststellungen.