Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Geltungsbereich

Diese Verordnung regelt die Einrichtung und den Betrieb einer Energieausweisdatenbank sowie einer Renovierungspassdatenbank als EDV-Anwendung einschließlich der jeweiligen Zugänge, Schnittstellen und Übermittlungsvorgänge. Die Einrichtung der Renovierungspassdatenbank kann durch entsprechende Erweiterungen einer bestehenden Datenbank erfolgen.