Die bisher übliche landwirtschaftliche Nutzung, d.i. das Abmähen der Wiesen, ist gestattet, jedoch dürfen die Wiesen nur jedes zweite Jahr gedüngt werden, und zwar nur im bisher allgemein üblichen Umfang.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Die bisher übliche landwirtschaftliche Nutzung, d.i. das Abmähen der Wiesen, ist gestattet, jedoch dürfen die Wiesen nur jedes zweite Jahr gedüngt werden, und zwar nur im bisher allgemein üblichen Umfang.