Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die bisher übliche landwirtschaftliche Nutzung, d.i. das Abmähen der Wiesen, ist gestattet, jedoch dürfen die Wiesen nur jedes zweite Jahr gedüngt werden, und zwar nur im bisher allgemein üblichen Umfang.