(1) Das Trockenbiotop beim Friedhof im westlichen Teil des Grundstückes Nr. 10359/2 in der KG. Rechnitz wird zum Teilnaturschutzgebiet erklärt.
(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in der Anlage festgelegt.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
(1) Das Trockenbiotop beim Friedhof im westlichen Teil des Grundstückes Nr. 10359/2 in der KG. Rechnitz wird zum Teilnaturschutzgebiet erklärt.
(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in der Anlage festgelegt.