Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Das Trockenbiotop beim Friedhof im westlichen Teil des Grundstückes Nr. 10359/2 in der KG. Rechnitz wird zum Teilnaturschutzgebiet erklärt.

(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in der Anlage festgelegt.