Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Das Feuchtwiesengebiet im Bereich der Ried “Luka” in der KG. Großmürbisch wird zum Teilnaturschutzgebiet erklärt. Das Schutzgebiet besteht aus den Grundstücken Nr. 2137, 2138, 2141, 2142, 2145 und 2146.

(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in der Anlage festgelegt.