(1) Das Feuchtwiesengebiet „Bachaue Lug“ im Bereich der Ried Verwandtschaftsäcker in der KG. Neuberg wird zum Teilnaturschutzgebiet erklärt. Das Schutzgebiet umfaßt die Grundstücke Nr. 952/1 bis 1017, 1024 bis 1027 und 1214 bis 1217 zur Gänze sowie die Grundstücke Nr. 1018 bis 1023 teilweise.
(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in der Anlage festgelegt.
