Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Das Feuchtwiesengebiet „Bachaue Lug“ im Bereich der Ried Verwandtschaftsäcker in der KG. Neuberg wird zum Teilnaturschutzgebiet erklärt. Das Schutzgebiet umfaßt die Grundstücke Nr. 952/1 bis 1017, 1024 bis 1027 und 1214 bis 1217 zur Gänze sowie die Grundstücke Nr. 1018 bis 1023 teilweise.

(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in der Anlage festgelegt.