Der Bereich des „Zylinderteiches“ in der KG Hornstein wird zum Teilnaturschutzgebiet erklärt. Das Teilnaturschutzgebiet umfaßt die Grundstücke Nr. 3352, 3353 und 3354 der KG. Hornstein.
Die Grenzen des Schutzgebietes sind in den Anlagen festgesetzt.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Bereich des „Zylinderteiches“ in der KG Hornstein wird zum Teilnaturschutzgebiet erklärt. Das Teilnaturschutzgebiet umfaßt die Grundstücke Nr. 3352, 3353 und 3354 der KG. Hornstein.
Die Grenzen des Schutzgebietes sind in den Anlagen festgesetzt.