Die Teilnehmerstaaten leisten zu den sich aus der Durchführung des Programms ergebenden Kosten Beiträge nach Maßgabe der in der Präambel genannten Erklärung.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Teilnehmerstaaten leisten zu den sich aus der Durchführung des Programms ergebenden Kosten Beiträge nach Maßgabe der in der Präambel genannten Erklärung.