Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Auflassung von Teilen der L 240 Walser Landesstraße

(1) Die L 240 Walser Landesstraße wird zwischen km 0,757 (Kreuzungsbereich mit der Walserstraße) und km 0,983 (Platz vor dem Pfarramt Wals) als Landesstraße aufgelassen.

(2) Im Einzelnen ist der Verlauf der aufgelassenen Landesstraßenteile aus der Anlage 2 zu ersehen.