Strafbestimmung
Wer den Verpflichtungen nach , oder nicht nachkommt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000,- Euro zu bestrafen.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Strafbestimmung
Wer den Verpflichtungen nach , oder nicht nachkommt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000,- Euro zu bestrafen.