Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Eingeschränkte Zusatzprüfung

. Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Bautechnischer Zeichner/Bautechnische Zeichnerin kann gemäß § 27 Abs. 2 des Berufsausbildungsgesetzes eine eingeschränkte Zusatzprüfung im Lehrberuf Technischer Zeichner/Technische Zeichnerin abgelegt werden. Diese erstreckt sich auf den Gegenstand Fachgespräch. Für diese Zusatzprüfung gelten die und 10 sinngemäß.