Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Veröffentlichung von Leistungen im Zusammenhang mit dem Klima und Sozialfonds (KSF)

. Zur Erfüllung der Transparenzpflichten der Verordnung (EU) 2023/955 ist der Bundesminister für Finanzen berechtigt, die nach der genannten Verordnung zur Veröffentlichung bestimmten personenbezogenen Daten über Endempfänger und Leistungsverpflichtete (), Auftrag- und Unterauftragnehmer von KSF-Leistungen () am Transparenzportal anzuzeigen.