Veröffentlichung von Leistungen im Zusammenhang mit dem Klima und Sozialfonds (KSF)
. Zur Erfüllung der Transparenzpflichten der Verordnung (EU) 2023/955 ist der Bundesminister für Finanzen berechtigt, die nach der genannten Verordnung zur Veröffentlichung bestimmten personenbezogenen Daten über Endempfänger und Leistungsverpflichtete (), Auftrag- und Unterauftragnehmer von KSF-Leistungen () am Transparenzportal anzuzeigen.
