Gebührenbefreiung
. Die Erstellung eines Auszuges aus der Transparenzdatenbank und der Antrag gemäß sind von den Stempelgebühren befreit.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Gebührenbefreiung
. Die Erstellung eines Auszuges aus der Transparenzdatenbank und der Antrag gemäß sind von den Stempelgebühren befreit.