Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Satzung

Der Tiroler Bergsportführerverband hat sich eine Satzung zu geben. Sie hat insbesondere nähere Bestimmungen zu enthalten über:

a) die Wahl, die Aufgaben und die Geschäftsführung der Organe;

b) die Einberufung und die Beschlußfassung der Kollegialorgane;

c) die innere Organisation und die Einrichtung der Geschäftsstelle;

d) die Verwaltung des Vermögens.