Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kommunikations-, Warn- und Alarmsysteme

. Arbeitgeber/innen haben dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Kommunikations-, Warn- und Alarmsysteme vorhanden sind, damit im Bedarfsfall unverzüglich Hilfs-, Evakuierungs- und Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden können.