I. Abschnitt
Tarife
In der Anlage sind die Tarife für die einzelnen Leistungen nach des Tiroler Teilhabegesetzes (TTHG) sowie der Beginn der Gültigkeit der Tarife festgelegt.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
I. Abschnitt
Tarife
In der Anlage sind die Tarife für die einzelnen Leistungen nach des Tiroler Teilhabegesetzes (TTHG) sowie der Beginn der Gültigkeit der Tarife festgelegt.