Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Maßnahmen bei Rückständen bei lebenden Tieren, tierischen Primärerzeugnissen und Fleisch

. Werden bei Untersuchungen gemäß oder des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes – LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, Rückstände von Tierarzneimitteln oder Arzneimitteln festgestellt, ist gemäß vorzugehen.