13. Abschnitt
Inkrafttreten
. (1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
13. Abschnitt
Inkrafttreten
. (1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.