4. Abschnitt
Notstandsfonds
Fondsmitglieder
. Die Zugehörigkeit zum Notstandsfonds erstreckt sich auf alle ordentlichen Mitglieder der Tierärztekammer (Notstandsfondsmitglieder).
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
4. Abschnitt
Notstandsfonds
Fondsmitglieder
. Die Zugehörigkeit zum Notstandsfonds erstreckt sich auf alle ordentlichen Mitglieder der Tierärztekammer (Notstandsfondsmitglieder).