Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Prüfstellen zur Durchführung der sicherheitstechnischen Prüfung

Mit der Durchführung der sicherheitstechnischen Prüfung sind die im § 18 der HBV 2009, BGBl. II Nr. 210/2009, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 228/2014, angeführten Prüfstellen für Aufzüge zu betrauen.