Abschnitt 4
Schlussbestimmungen
Vollziehung
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betraut.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Abschnitt 4
Schlussbestimmungen
Vollziehung
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betraut.