Zweck und Art der Abgabe
(1) Zur Förderung des Tourismus in Tirol wird eine Aufenthaltsabgabe erhoben.
(2) Die Aufenthaltsabgabe – in der Folge kurz „Abgabe“ genannt – ist eine ausschließliche Landesabgabe.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Zweck und Art der Abgabe
(1) Zur Förderung des Tourismus in Tirol wird eine Aufenthaltsabgabe erhoben.
(2) Die Aufenthaltsabgabe – in der Folge kurz „Abgabe“ genannt – ist eine ausschließliche Landesabgabe.