Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sicherheitseinstufung

. Der Betreiber hat bei der Sicherheitseinstufung gemäß die im Anhang I Teil A angeführten Kriterien unter Anwendung der im Anhang I Teil B angeführten Vorgehensweise zu beachten. Die Sicherheitseinstufung ist schriftlich festzuhalten und zu begründen (). Diese Sicherheitseinstufung bestimmt die Einschließungsstufe in den Tabellen des Anhangs II.