Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufsichtsrahmen

. Bei der Ausübung ihrer Aufsichtstätigkeit wendet die Oesterreichische Nationalbank insbesondere die Empfehlungen des Rates der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) sowie des Ausschusses für Zahlungsverkehrs- und Abrechnungssysteme (Committee on Payment and Market Infrastructures – CPMI) und des Technischen Ausschusses der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commission – IOSCO) an.