Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
. Die in diesem Gesetz geregelten Angelegenheiten sind, soweit sie Symbole der Gemeinde Wien betreffen, solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde, wobei das Verwaltungsstrafverfahren ausgenommen ist.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
. Die in diesem Gesetz geregelten Angelegenheiten sind, soweit sie Symbole der Gemeinde Wien betreffen, solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde, wobei das Verwaltungsstrafverfahren ausgenommen ist.